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Tiergerechte Haltung von Katzen

Tiergerechte Haltung von Katzen


1. Vorschriften über die Wohnungshaltung von Katzen

2. Vorschriften über die Katzenausstellung

3. Was ist Tierquälerei?



1. Vorschriften über die Wohnungshaltung von Katzen

Die Katze ist ein sehr anpassungsfähiges Tier, daher ist die Wohnungshaltung von Katzen möglich, wird aber unter den untenstehenden Bedingungen eingegrenzt.
Werden die aufgezählten Bedingungen einer Wohnungshaltung nicht erfüllt, macht man sich einer möglichen Tierquälerei strafbar.

1. Nur wenn eine Katze
von klein auf in der Wohnung gehalten wird, eignet sie sich als reine Wohnungskatze.

2. Eine Katze darf
NICHT alleine als Wohnungskatze gehalten werden. Vorzugsweise ist ihr ein Katzengspänli oder mehrere zu geben. Ansonsten braucht Sie täglichen Kontakt zu Menschen oder Artgenossen.

3. Die Wohnung muss gross genug sein.
Pro Katze ein Zimmer ist die Faustregel. Dabei ist eine 2-Zimmerwohnung die UNTERE Grenze für die Wohnungshaltung von Katzen.

4. Die Wohnung sollte "katzengerecht" eingerichtet sein. Der Katze müssen Kratzmöglichkeiten sowie Rückzugsmöglichkeiten gegeben sein.

5. Mögliche Gefahrenzonen wie
offene Waschmaschinentüren, heisse Kochherde, offener Toilettendeckel, Kippfenster, um nur einige zu nennen, sollten vermieden werden.

6. Abzuklären sind ob die aufgestellten
Zimmerpflanzen für Katzen giftig sind oder sogar zum Tod führen können. Auf diese sollte unbedingt verzichtet werden. Stellt eine Person trotz dem Wissen um die Giftigkeit solche Pflanzen in der Wohnung auf, in der eine Katze lebt, macht die Person sich der fahrlässigen Tierquälerei strafbar.

7.
Reinigungsmittel, Zigarretenstummel und Alkohol sind wegen Unverträglichkeit von der Katze in sicherem Abstand fernzuhalten.

8. Es sollte
pro Katze ein Katzenkistchen vorhanden sein.

9. Die Katzenkistchen sollten nicht neben dem Katzen-Essensplatz aufgestellt sein. Vorzugsweise in getrennten Zimmern.

10. Eine Wohnungskatze sollte
immer frisches Wasser zur Verfügung haben.

11.
Die alleinige Ernährung mit Trockenfutter ist nicht geeignet für eine Wohnungskatze. Diese sollte täglich Nassfutter erhalten, da sonst ihr Wasserhaushalt nicht gedeckt wird und es zu Nierenschäden kommen kann.



2. Vorschriften über die Katzenausstellung

Ein Züchter muss seine Tiere ausstellen, ansonsten ist ihm das Züchten untersagt.
Beim Ausstellen von Tieren ist richtiges Verhalten vorausgesetzt, ansonsten kann Tierquälerei vorliegen.
Vorschriften über die Ausstellung von Katzen sind wie folgt.

1. Der Katze muss
genügend Platz zur Verfüfung stehen.

2. Das Käfig muss mit den
Grundbedürfnissen einer Katze ausgestattet sein. Sprich Katzenkistchen, Essen und Trinken sowie Rückzugsmöglichkeiten.

3. Ist der Katze sichtlich
unwohl oder fürchtet sie sich, soll man die Ausstellung sofort abbrechen. Fügt man dem Tier unnötigen Schaden oder Angst zu, kann ein Fall von Tierquälerei vorliegen.

4. Die Katze darf
nicht zu Ausstellungszwecken unter ihrer Würde behandelt werden. Untersagt ist das Färben oder Pudern des Katzenfells, das Amputieren von Krallen (in der Schweiz generell verboten) sowie das Entfernen der Schnurrhaare.

5. Das
Ruhigstellen einer Katze mittels Medikamenten ist nicht erlaubt.



3. Was ist Tierquälerei?

Tierquälerei ist ein sehr weitläufiger Begriff und es lohnt sich ihn hier einbisschen genauer zu erläutern.

Ein Fall von Tierquälerei liegt rechtlich vor bei:

  • Misshandlung, Vernachlässigung, unnötiger Überanstrengung oder Missachtung der Würde eines Tieres


  • qualvoller oder mutwilliger Tötung eines Tieres


  • Tierkämpfen, bei denen Tiere gequält oder getötet werden


  • zufügen von vermeidbaren Schmerzen, Leiden, Schäden oder Ängste im Rahmen von Tierversuchen


  • Aussetzen oder Zurücklassen eines Tieres, um sich seiner zu entledigen






Relevant für eine Wohnungshaltung von Katzen ist dabei vorallem die Vernachlässigung und die Missachtung der Würde eines Tieres.

Sprich: Wird eine Katze nicht genügen ernährt oder gepflegt, kann ein Fall von Vernachlässigung vorliegen.



Quelle:
"Tier im Recht TRANSPARENT"
von Gieri Bolliger, Antoine F. Goetschel,
Michelle Richner, Alexandra Spring


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